Bestattungsvorsorge

Das gute Gefühl, dass alles geregelt ist

Oftmals stehen die Hinterbliebenen vor der Frage, was sich der Verstorbene für seine Bestattung gewünscht hätte. Auch der finanzielle Rahmen ist oft unklar. In beiden Fällen können Sie Ihre Angehörigen entlasten. Mit einer Bestattungsvorsorge legen Sie zu Lebzeiten fest, wo und wie Sie bestattet werden möchten, was das kosten wird und wie die Trauerfeier gestaltet werden soll (Musik, Dekoration, weltlicher oder geistlicher Trauerredner etc.).

Die Kosten Ihrer Bestattung können Sie zudem mit einem Treuhandkonto oder einer Sterbegeldversicherung abdecken. So erhalten Ihre Angehörigen genügend Zeit und Raum für ihre Trauer. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge – kostenlos und unverbindlich.

Bestattungsvorsorge

Testament

Erben und Vererben – worauf Sie achten müssen

Die Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Sie kann nur durch ein Testament verändert werden, wenn zum Beispiel eine bestimmte Person oder bestimmte Güter vererbt werden sollen. Das Testament muss handschriftlich verfasst sowie mit Ort, Datum und Unterschrift (Vor- und Nachname) versehen werden.

Weitere Informationen zum Thema Erben und Vererben finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Bitte beachten Sie:

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Erben und Vererben

Patientenverfügung

Damit Ihr Wille beachtet wird

Wenn Sie aufgrund einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall nicht mehr in der Lage sind, Ihren eigenen Willen zu äußern, greift die Patientenverfügung. Darin können Sie Ihre Wünsche bezüglich der Behandlung und Medikation im Voraus festlegen. Die Verfügung ist für Ärzte und Pflegepersonal bindend. Um Unklarheiten zu vermeiden, empfehlen wir eine juristische Beratung zur Patientenverfügung. Außerdem sollte sie im Fall der Fälle gut auffindbar sein.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.bmjv.de/Patientenverfuegung.pdf

Organspende

Eine persönliche Entscheidung

Die Organspende ist ein viel diskutiertes Thema. Für den einen ist es eine Selbstverständlichkeit, durch die Spende Leben zu retten oder die Lebensqualität eines kranken Menschen zu erhöhen. Für den anderen sprechen religiöse oder ethische Gründe gegen eine Organspende. Sie ist und bleibt damit immer eine persönliche Entscheidung, die mit den Angehörigen besprochen werden sollte.

Wer keine oder nur bestimmte Organe spenden möchte, kann dies auf dem Organspendeausweis vermerken. Den Ausweis sowie weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.